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Urkunde 1427 März 30
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Version vom 18. Juni 2012, 13:55 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
Graf Gerhard von der Mark verpfändet am 30. März 1427 die Fischerei in Herringen an Hermann von Neheim.
Regest
Gerhard von Kleve, Graf zur Mark (tor Marke), verpfändet wegen seiner Schuld von 186 Gulden rhein. Dem Hermann von Neyhem gnt. Dusscher und seinen Erben die Fischerei zu Herringen (Heringen), reichend von Johan Smelinges Haus bis an das Wasser, das er Lubbert dem Fischer eingetan hat. Er verpfändet ihm auch eine Heuwiese gnt. "die Auende", gelegen bei Weyrsynchusen im Kirchspiel Bockum (Boichem). Sie ist frei und ledig und bleibt wie die Fischerei bis zur Wiederlöse, die dem Herzog von Kleve jederzeit zusteht, in der Nutzung Hermanns von Nehem. Siegelankündigung des Ausstellers.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Ermelinghof, Bestand Ermelinghof, Urkunden