Kanton Hamm

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Der Kanton Hamm wurde 1808 im Zuge der Verwaltungsreform im Großherzogtum Berg auf Kreisebene geschaffen, ist in etwa mit dem Kreis Hamm gleichzusetzen und war Teil des Arrondissments Hamm. Der Kanton Hamm zerfiel 1809 zunächst in die Stadtgemeinde Hamm sowie erstens Die Gemeinden des Amtes Hamm, zweitens Die Gemeinden des Gerichtes Haaren / Untrop, nämlich Untrop, Haaren, Schmeehausen, Norddinker, Frielinghausen, Vöckinghausen und drittens Die Gemeinden des Gerichtes Reck, nämlich Reck, Berg-Kamen, Overberge, Rottum, Derne, Lerche.[1] Zu einem späteren Zeitpunkt findet sich die Untergliederung in die Munizipalitäten Hamm, Pelkum und Rhynern. Dem Kanton stand kein zusätzlicher Verwaltungsbeamte vor, sondern die Munizipalitäten waren direkt dem Unterpräfekten des Arrondissements Hamm unterstellt.

Anmerkungen

  1. Vgl. Kaiserliches Dekret über die Eintheilung des Großherzogthums Berg, Düsseldorf 1809, S. 41f.