Urkunde 1447 September 11

Am 11. September 1447 einigen sich die Brüder Godert und Johann von der Recke über das elterliche Erbe.

Regest

Erbscheidung zwischen den Bürdern Godert und Johann von der Recke über das Gesamterbe von ihrem Vater Godert und ihrer Mutter Neyse.

Godert von der Recke soll für sich und sein Erben haben das Haus zu Heeren mit allem Zubehör (wird aufgezählt).

Johann bekommt ebenfalls eine Anzahl von Gütern, die benannt sind.

Die Brüder leisten gegenseitigen Verzicht auf ihre Güter. Es wird noch verabredet, dass, wenn Godert sein Gut zu Heeren veräussern will, er es zuerst seinem Bruder Johann anbieten soll. Ferner teilen sie sich in alle Ansprüche, Kapitalien, Schulden und Renten ihrer Eltern.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

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Bemerkungen

Godert und Johann von der Recke sind die Brüder des Dietrich von der Recke, der Herr auf Haus Heessen ist. Vgl. auch die Urkunde 1447 September 11 a.

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 15

Siehe auch