Urkunde 1468 Januar 5 a

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Am 5. Januar 1468 einigen sich die Brüder Gert und Dietrich von der Recke auf eine Erbteilung ihrer Güter.

Regest

Erbvertrag und Erbteilung zwischen den Gebrüdern Gerhard und Diederich von der Recke zu Heessen und zu Steinfurt, worin sie den mit Zuziehung des Herrn Goswin von Ketteler als einen von beiden Teilen gekießenen Schiedsmann sich also verglichen haben, dass sie ihre beiden Güter Heessen und Steinfurt, also nämlich die Häuser und deren Bau, so in Kämpe, Land und Garten bestimmt , das Eichenholz, die Mühlen, Herrlichkeiten und Gerichtsbarkeiten - Bauerrechte, Freistühle, Leute und deren Güter, Renten und Schulden auseinandergesetzt und redlich geteilt haben, die Freistühle abe rund Lehen, so wohl geistliche wie weltliche, bis zur fernen weiteren Vereinbarung ungeteilt beisammen halten und gemeinschaftlich benutzen sollten, doch so, dass allzeit das ältere beider Häuser die Lehnhand haben solle.

So ist auch verabredet, was sie ihrem Bruder Bernd und ihren Schwesetrn bezahlen sollten.

Aufgerichtet im Jahres 1468, auf 3 Königs abend.

Ausfertigung

Urschrift.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD, dort aber fälschlich auf den 6. Janaur 1468 datiert!

Bemerkungen

Die Datierung muss auf den 5. Januar 1478 lauten, da der Ausdruck Abend stets auf den Vorabend, also den Vortage des Festes verweist. Vergleiche dazu auch die Urkunde 1468 Januar 5.

Anmerkungen

  1. Archiv Drensteinfurt, Bestand Urkunden A, Signatur 12

Siehe auch