Urkunde 1555 Mai 23

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Am 23. Mai 1555 errichtet Dietrich von Schedelich ein umfangreiches Testament. Dabei treten als Zeugen Honoratioren aus Hamm auf. Ebenso werden die Armen in Hamm im letzten Willen des Dietrich von Schedelich bedacht.

Regest

Testament des Dietrich von Schedelich: Schedelich legt verschiedene Dotationen und Schenkungen vor, die von seinen Treuhändern und Testamentvollstreckern (durch sine nachbemelte treuehendre und executoren) ausgegeben werden sollen. Mit der Überwachung der Ausführung beauftragt er seinen Vetter (veddren) Dietrich von der Recke.Es erhalten: - Adolph Erzbischof zu Köln und Kurfürst (Adolf III. zu Schaumburg) drei Räderalbus (dre rader albus) - für den Bau der Domkirche zu Köln drei Räderalbus Als Dotationen und Geschenke (dotation und giffte) erhalten: - sein Vetter Dietrich van Heyden, Land-Comtur des Deutschen Ordens, alle seine Ringe und das silberne Geschirr - seine beiden leiblichen Söhnen Sergius und Marsilius, deren Mutter Maria Bollen (Marien Bollen) ist, seinen Hof Brevemanns Erbe mit den Eigenbehörigen und allem Zubehör. Der Hof liegt im Stift Münster im Kirchspiel Dardorpe. Des Weiteren sollen 400 Goldgulden für die Kinder für eine gute Rente angelegt werden und ein Bett mit Zubehör (tobehorings) bekommen. Im Fall, dass einer der Söhne unverheiratet stirbt, erbt der Überlebende den Teil des Bruders mit. Für den Fall, dass beide ohne leibliche Erben sterben, soll der Hof mit Eigenbehörigen und Zubehör an die Kartäuser zu Weiden fallen und 400 Goldgulden an Arme verteilt werden. Beide Dotationen sollen dem Gedächtnis des Testierers dienen. - Die zwei Söhne erhalten auch Heidmanns Kotten im Kirchspiel Dülmen; der Mutter Maria Bollen wird hier allerdings ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt - Maria Bollen soll 30 Goldgulden bekommen, 10 Stücke Speck, vier Malter Roggen nach Lüdenscheider Maß und ein Bett mit Zubehör. - Die zwei Söhne erhalten die Kiste mit Leinwand, die auf dem Kaldenhof aufbewahrt wird. - Die Treuhänder der Söhne werden beauftragt, die Legate treu und gut für die Erben zu nutzen und zu verwalten sowie als Vormünder eine Aufsicht auszuüben und für eine gute Erziehung zu sorgen. - Für den Fall, dass die Söhne ohne leibliche Erben sterben, erhält Dietrich von der Recke (vom Haus Greving) den Heidmanns Kotten mit Eigenbehörigen und Zubehör. - Die Armen in Hamm erhalten 400 Goldgulden. Diese werden aber nicht ausgezahlt, sondern sicher angelegt. Der jährliche Ertrag daraus wird ausgeschüttet. - Die Observanten zu Hamm erhalten 20 Stücke Speck und drei Malter Roggen. - Der Vizekurator in Mark (vicecurato thor Marcke) erhält zwei Goldgulden. - Der Rentmeister zu Hamm, Hermann Wiltstaken, erhält ein Pferd und 50 Taler. - Seine Magd Else (sinen metgin Elseken), die bei Dietrich von der Recke wohnt, 10 Goldgulden. - Seine Hausmagd Else Bullen (Elsken Bullen, sinen metgin im huise) erhält 5 Goldgulden. - Sein Koch Herbert Brandtz wird frei, erhält 10 Goldgulden und soll angemessen eingekleidet werden. - Sein Diener Johan Enstorps wird frei, erhält 5 Goldgulden, ein kleines Arbeitspferd (sinen kleinesten brunnen klepper) und soll auch neu eingekleidet werden. - Seine derzeitige Dienstmagd Grete Heidtmanns erhält vier Taler. Der Testierer gibt dem ausstellenden Notar Hermann Heldt vier Goldgulden. Zur Vollstreckung und Ausführung seines letzten Willens setzt der Erblasser als Treuhänder und Exekutoren ein: seinen Vetter, den Landkomtur Dietrich von Heyden, den (bei Erstellung des Testaments abwesenden) Vikar in Mark Johann von Rechtern (vicarien thor Marcke), den Rentmeister Hermann Wilstaken (anwesend) und Christof Rodinghaus (Christoffer Rodinckhuise) (anwesend). Für ihre Arbeit als Testamentsvollstrecker erhalten Johann von Rechtern und Rodinghaus jeweils 15 Goldgulden, wenn sie schriftlich oder mündlich beweisen können, dass sie die Güter, wie im Testament bestimmt, an die Erben übergeben haben. Der Erblasser bestätigt die Verbindlichkeit seines Testaments gegenüber jeden Arten von Änderungen und schließt Änderungen, die sich auf geistliches, weltliches und Gewohnheitsrecht oder andere Formen berufen, aus. Das Testament ist in der Schlafkammer des Erblassers auf dem Kaldenhof verfasst (Geschein sin diese dinge thom Kaldenhove up des testierers slaipcammeren.).Zeugen: Dietrich von Heyden, Johann Brechte (Werners son), sein Bruder Franz Brechte, Evert Everstein, Goebbell van Drechen, Johann Rodinghaus (Johan Roedinckhuise, Dirichs son), Johann Nartorp (Bürger zu Hamm). Der ausstellende Notar (van pabstlicher gewalt offenbair notarius) Hermann Heldt aus Hamm bestätigt, dass er bei der Festlegung des Testaments durch den Erblasser zugegen war, gehört hat, welche Personen der Testierer als Zeugen benannt hat, gesehen hat, wie jeder mit eigener Hand unterschrieben hat und der Erblasser wie sein Vetter und Erbe Dietrich von der Recke ihre Siegel angehängt haben. Er bestätigt, dass er das Testament ausgefertigt, unterschrieben, in der entsprechenden Form gestaltet hat und mit seinem gewohnten Notariatszeichen versehen hat. Siegelankündigung: Dietrich von Schedelich und Dietrich von der Recke. Im jair nach Christi geboirt dusent viffhundert vifftigh und vyve, am donredage den dre und twintigsten des Meymaentz.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch A 169 Studienfonds Münster, Haus Kaldenhof, Nr. 25

Siehe auch