Urkunde 1556 Februar 1

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Dietrich von der Recke zu Caldenhof verschreibt auch im Namen seiner Ehefrau am 1. Februar 1556 eine Rente von 15 Goldgulden für ein Kapital von 300 Goldgulden an Anne Haerkotters als Mutter des Schwesternhauses Blumental in Beckum.

Regest

Vor Johann Kote, geschworenem Richter und Gograf zu Beckum (Beckem) des Wilhelm [Ketteler], Erwählten und Bestätigten der Kirche zu Münster, verschreiben Diedrich van der Recke zu Kaldenhove und seine Frau Anna an Anne Haerkotters, Mutter des Schwesternhauses Blumental in Beckum (Blomendale bynnen Beckem) eine erbliche jährliche Rente von 15 overl. rhein. Goldgulden für 300 rhein. Goldgulden. Die Rente ist jährlich zahlbar auf Lichtmess (Februar 2) aus ihrem Erbe Hundelinckhof im Kirchspiel Beckum und Bauerschaft Hundelinckhof, wie auch aus ihrem Erbe Hinkenhoff (Hynckenhove) im selben Kirchspiel und Bauerschaft Elker (Ellerwyck). Die Verkäufer sowie Johan von der Recke, Droste zu Werne, und Franz van der Recke to Harne geloben Bezahlung und Währschaft. Ablösevorbehalt für die Verkäufer mit halbjährlicher Vorankündigung zum Fälligkeitstermin 8 Tage vor oder nach. Die Urkunde enthält Siegelankündigung des Verkäufers, der Bürgen und des Richters. Sie trägt das Datum "am avende purificationis Marie".

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch (A 121 I Schwesternhaus Blumental, Beckum - Urkunden)

Siehe auch