Urkunde 1586 März 25

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Der Notar Arnold Langescheidt aus Menden nimmt am 25. März 1586 in Hamm das Testament des Gerhard von Penthlinck zu Protokoll, durch das der Testator seinen Brüdern Hermann und Rembert von Pentlinck zu Hilbeck und Soist und seinem Schwager Christoph Pape zu Schedingen, die er zu Testamentsvollstreckern einsetzt, die Erziehung seines einzigen unmündigen Sohnes Gerd von Penthlinck in der Augsburgischen Confession ans Herz legt und zu dessen Erziehung gewisse benannte Renten bestimmt, alle übrigen Einkünfte seiner Ehefrau Walburg Pape als Leibzucht überlässt, und seiner Ehefrau Schwester, Klosterjungfrau zu Paradiß, den weiteren Bezug ihrer Leibzucht aus der Verschreibung auf Haus Wicheln versichert.

Standort

Stadtarchiv Werl [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Erbsälzerarchiv v. Papen-Westrich, Signatur St 061