Urkunde 1605 Januar 20

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Wappen der Familie von der Recke

Konrad von Bönen errichtet am 20. Januar 1605 sein Testament. Darin regelt er u.a. Brautschatzforderungen seines Schwiegersohns Dietrich von der Recke zu Uentrop.

Regest

Testament des Conradt von Boenen:
1. Zu Exekutoren bestellt er seine Söhne Georgh und Conrat von Boenen.
2. Sein Begräbnis wünscht er in der Kirche zu Baur an der Seite seiner (1.) Frau Gertrud v. Palandtt.
3. Bezüglich der Brautschatzforderung seines Schwiegersohns Dietterich von der Reck(h) zu Untorpff wegen seiner + Tochter Clara verweist er darauf, daß seine + Eltern Jurgen von Bönen und Hertzlein von Backem weit begüterter waren als er in diesen leidigen Kriegsläuften. Seines Bruders Jurgens Sterbfall und seine Schwestern Catarina verheiratete Vollenspit von Westhoven, + Anna verheiratet mit Goddart von Strunckt (!) und Hertzlein von Bönen, hätten ihn viele tausend Taler gekostet. Aussteuer und Rüstung der verheirateten Schwestern hätten sich indes nur auf je 1000 und je 500 Gulden belaufen. Als weitere „exempla“ führt er an, dass + He(i)nrich Knippinck zum Grimberch, des Gerhardt Knippinck einziger Sohn, der „drey- oder mehrmalen haabsahliger“ sei als er, seinen Schwestern Anna verheiratet mit Christoff v. Plettenbergh zum Schwartzenbergh und Sophie verheiratet mit Wilhelm von Nienhove zum Neuwenrode an Aussteuer und Rüstung je 3000 und je 500 Gulden mitgegeben habe, Johan von der Reckh zu Hesen, ebenfalls einziger Sohn und mit ansehnlichen Gütern ungleich mehr als er gesegnet, seiner Schwester Irmgardtt verheiratet mit Dietterich von der Recke, Droste zu Unna, desgleichen 5000 und 500 Taler. In einem einschlägigen Reichskammergerichtsprozeß sei schließlich die Schwester des Caspar Lapp, gewesenen Drosten zu Altenahe und Ißerlohenn, unterlegen. Sein Schwiegersohn von der Recke bzw. seine Enkel Dietterich, Cordtt und Mattheiß hätten sich daher mit dem deponierten Heiratspfennig von 6000 Talern zufrieden zu geben, zumal die der + Tochter Clara mitgegebene Ausrüstung allein einen Wert von 2500 Talern gehabt habe. In Abzug zu bringen sei davon das, was er für die Enkel bereits anderweitig bezahlt habe. Der über die 6000 Taler hinausgehende Betrag von 4000 Talern solle für keinen Brautschatz angesehen, sondern „alß ein simulatum“ kassiert und aufgehoben sein und bleiben.
4. Seine übrige Nachlassenschaft („Erb, Allodiall, Lehen, Behandeß, Leibgewinnd, liggendt oder fahrendt, gereidt oder ungereidt, Geldt, Bahrschaft, silber (und) gulden Ketten, Ring, Kleinodien, Berg-, Huetten- oder Hammerwerck, Pfandschaft, verbriefte oder unverbriefte Schulden, Actiones“) erben die Söhne Georg und Conraidt von Boinen.
5. Was seine (2.) Frau Agnes vom Thie anlangt, so sind nicht nur die als ihre Mitgift in Assicht genommenen 2000 Taler jährlicher Einkünfte von ihrem nächsten Blutsverwandten Diettrichen von Loe zur Knippenbergh zurückbehalten worden, sondern desgleichen die von ihr in die Ehe eingebrachten Güter Goir, Horstmar und Bouscheidt durch ihren Schwager Johann von Aschebergh, Drost zu Werne, dem dazu die Gorischen Güter nach dem Tode seiner Frau zufallen. Er revoziert daher die von ihrer Seite nicht gehaltenen Pacta dotalia. Statt der darin verschriebenen Leibzucht sollen ihr als solche Haus und Hof binnen Dorttmundtt auf der Weißstraße sowie die Ochsenweide des Oesthoves in der Grafschaft Dorttmundtt eingeräumt oder auf ihren Wunsch jährlich 300 Taler gezahlt werden. Dieser Betrag entspicht der ihm verschriebenen Leibzucht aus seiner Frau Gütern, die aber durch den Rückfall der Gorischen Güter und die Möglichkeit der Einlösung der Pfandschaft Bustedtt(!) ganz ungesichert sei. Aus beider Zugewinn, unter dem mit Namen der Hof zu Kerckmetler aufgeführt wird, ist seine Frau nach Räumung des Hauses Berge im Lauf des 2. Vierteljahres nach seinem Tode mit 500 Talern Dortmundischer Währung abzufinden. Ist sie damit nicht einverstanden, steht ihr von einem Drittel nur die Hälfte zu, und zwar nach vorheriger Befriedigung einer noch von seinen Eltern und seinem Bruder Jurgen herrührenden Forderung.
Ankündigung von Unterschrift (Conradt von Böenen) und Siegel. Vermerk über Annahme und Unterzeichnung durch den Notar Helmich Schnittzler (Helmigius Schnitzler), Stadtschreiber zu Recklinghausen. Die Zeugen Conradt Köene, Johann Stucken senior, Steffenn Göeßens, Johann von Ulenbrock, Jöest Meckinckhoff, Hermannus Tu(dt?)igius, Heinrich Kuthe unterschreiben und kündigen ihr Petschaft an, wobei C. Köene, J. von Ulenbrock und J. Meckinckhoff zugleich für den 2. bzw. 3. bzw. 6. Zeugen mitsiegeln. Am 7.6.1611 von den Söhnen des Testators Georg und Conrad von Boenen dem vorgenannten Notar in Gegenwart von Melchior Meller und Bernhardt de Rode, Stallmeister, zur Eröffnung vorgelegt. [1]

Standort der Urkunde

Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Sie ist als Abschrift des Notars Casparus Bergfelt aus dem 17. Jahrhunderts vor. Das Archiv Uentrop (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster