Urkunde 1626 Mai 14

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Friedrich von Twickel (Twicklo), Drost zu Rheda, errichtet am 14. Mai 1626 sein Testament. Er vermacht den Hausarmen zu Rheda die Summe von 200 Reichstalern, wofür von seinen Erben eine Rente von 12 Talern entrichtet werden soll, von denen je 3 Taler zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Michaelis zu zahlen sind. An den Predigtstuhl vermacht er zum besseren Unterhalt eines Kaplans 100 Taler, die aus seiner Behausung zu entrichten sind. Für den künftigen Bau der Spitzen des Glockenturms vermacht er, damit Material für die Dachbedeckung gekauft werden kann, 50 Reichstaler. Dem Grafen Moritz zu Bentheim-Tecklenburg, seinem Paten, vermacht er seine goldene Kette, die ihm Fürst Ludwig von Anholt bei dessen Hochzeit geschenkt hatte. Dem Grafen Ludwig vermacht er einen goldenen Ring mit einem Saphir. Zur Erbin bestimmt er seine Ehefrau Mechthild von Galen und weist ihr mit seinem Gut die rückständigen Kaufgelder zu, die seine Vettern, die Brüder Gerlach und Friedrich von Wüllen, gegen Quittung vom ehemaligen Drosten von Twenthe, Unico Ripperda, erheben und nach Münster oder Warendorf liefern sollten, um sie unter die Gebrüder und Schwestern zu verteilen. Dies sei bisher nicht geschehen und der Ritter Gerlach von Wüllen habe sie für sich behalten. Er sei aber gehalten, seinen Brüdern und Schwestern Rechenschaft zu geben. Er hat vom Erblasser 1.200 Reichstaler und eine Rente von einem Reichtaler und einem Gulden als Legat zu bekommen. Vom Rest der rückständigen Kaufgelderr soll die Hälfte an die jüngeren Brüder Friedrich und Hermann Dietrich von Wüllen fallen. Die andere Hälfte sollen die Schwestern von Wüllen, Ermgard Frau von Wihe, Helena Frau von Pletelsche und Jungfer Magdalena unter sich verteilen. Adolphina von Wüllen habe aber bereits zu seinen Lebzeiten 200 Goldgulden, den Gulden zu 28 Stüber brabantisch, und eine Rente von einem Goldgulden und einem Reichstaler erhalten. Vom verstorbenen Grafen Adolf zu Bentheim-Tecklenburg sei ihm seit Jahren seine Besoldung rückständig. Daher habe er eine Verschreibung über ein Kapital von 1.000 Reichstalern und zur Nutzung zweier Kämpe erhalten. Trotz des Versprechens der Einlösung sei ihm unter dem Rentmeister Hermann Schlaeff die Besoldung für drei Jahre, unter Everwin Schieder für zwei Jahre und unter Rentmeister Gerhard Steck gen. Meyer für drei Jahre rückständig geblieben; insgesamt laut Abrechnung 1.945 Reichstaler. Davon seien ihm durch den Kammerjunker 130 Reichstaler abgetragen worden, so dass ein Rest von 1.815 bestehe. Dazu sei ihm in den Jahren 1625 und 1626 wegen seiner 50jährigen Amtsbedienung ein Rats- und Gnadengeld von je 100 Reichstalern verliehen worden. Zu seinem standesgemäßen Lebensunterhalt habe seine Ehefrau mit ihrem Vermögen sorgen müssen. Deswegen soll die Ehefrau zuerst 1.000 Reichstaler erhalten und Besitzerin des Hauses zu Rheda bleiben und das behalten, was ihr der verstorbene Graf Adolf und dessen Witwe ihm an Geld, Silber und Gold gegeben haben. Die beiden Vettern Friedrich und Hermann Dietrich von Wüllen sollen die 1815 und noch 200 Taler, wovon allerdings die Pacht abgezogen wird, erhalten. Nach ihrem Tode soll das Legat an den älteren Bruder Gerlach fallen. Da die Gräfin Magdalena, Witwe zu Bentheim, geborene Gräfin von Neuenahr, im Jahre 1606 ihm auf ihre Lebenszeit eine Rente von 100 Reichstalern verschrieben hat, wofür ihm die 100 Taler von dem Amtmann der Gräfin der Havikeswell-Gärten verschrieben wurden. In gleicher Weise habe es der verstorbene Graf Adolf übernommen, für seine Mutter 300 Reichstaler zu bezahlen. Von den davon rückständigen Geldern vermacht Twickel der Ermgard Frau von Wiehe 500 Reichstaler, der Helene Frau Pletelso gleichfalls 500 Reichstaler, der Jungfer Magdalene 400 Reichstaler und dem Adolf von Wullen 200 Taler. Diese soll die Legate wie eine geistliche Person nur auf Lebenszeit nutzen. Nach ihrem Tode sollen die Gelder an ihre Schwestern und deren Erben fallen. Damit sollen die Ansprüche der von Wullen auf sein Erbe abgegolten sein.

Handtreue: Johann Asbeck Torck zu Vorhelm, Henrich Ovelacker zu Antfeld, Gerd Falco von Galen zu Ermelinghof, Johann von Twickel zu Havixbeck und Otto Renecher, Lic. jur., Bentheim-Tecklenburgischer Rat, dem er 50 Reichstaler verehrt hat.

Siegelankündigung des Eberhard Huck, Gräflich Tecklenburgischer Richter und Gograf der Stadt und Herrschaft Rheda.

Beglaubigung durch Unterschrift seitens des Huck und des Notars und Schreibers Georg Fabricius.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten