Urkunde 1701 März 11

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Wappen der Familie von Beverförde

In einer Urkunde vom 11. März 1701 wird die Übernahme der Verwaltung der ehemals von Neuhofschen Güter durch Bernard Engelbert Christian von Beverförde zu Werries dokumentiert.

Regest

Adolph Bierboem, Fürstlich Münsterischer Notar, bekundet, dass ihm Joannes Crins, Bürgermeister der StadtHorstmar, heute in Gegenwart des Heinrich Lammers und Bernard Auling auf dem adeligen Burgmannshof Neuhoff zu Horstmar eine, Münster, den 10. März, gesiegelte und unterschriebene Vollmacht — diese ist inseriert — des Fürstlich Münsterischen Geheimen Land- und Kriegsrats Bernard Engelbert Christian von Beverförde, Herrn zu Ober- und Nieder-Werries, Wemesloh, Bynck, Horstmar, Nienborg und Wenge, überreicht habe, unter Zuziehung eines oder mehrerer Notare, die von Neuhoffschen Güter zu Horstmar und Nienborg, welche diesem durch seine Frau Anna Elisabeth von Neuhoff, als Tochter und Erbin des verstorbenen Stephan Diederich von Neuhoff auf Grund eines Vertrages vom 16. Juli 1681, bestätigt am 18. August 1699, von dessen jüngerem Bruder, Joan Georg von Neuhoff, Kommandeur von Neuhoff, zugefallen, aber von seinem Oheim, dem vorbenannten Kommandeur, in seinem und seiner Frau Namen verwaltet worden war, selbst in Verwaltung zu nehmen und hiervon die Pächter zu benachrichtigen. Demgemäß begibt sich Crins mit dem Notar und den Zeugen zunächst zum Kotten Börger in der Bauerschaft Tinger, Kirchspiel Schöppingen, den er bereits 1690 in Besitz genommen und eröffnet zugleich in Abwesenheit des Kötters. dessen Frau und Töchtern, die rückständigen und fälligen Pächte oder Zahlungen, bei Vermeidung doppelter Zahlungen, nur an den Auftraggeber [Beverförde] und dessen Frau als rechtmäßige Herren und Besitzer zu leisten. Am selbigen Tage sind die Erben Eising und Kesterman am Rahmesberg sowie der Hof Schulte Ebbinghof, sämtlich im Kirchspiel Schöppingen, in Besitz genommen und den Frauen in Abwesenheit ihrer Männer die gleiche rechtliche Eröffnung gemacht, ferner Große und Lütke Loeßbrock im Kirchspiel Schöppingen und in der Gehmer Bauerschaft, wie auch der Kotten Deipenbrock im Dorfe Heeck, sodann die Erben Schwieters und Düeßman sowie der Kotten Hecker, sämtlich im Kirchspiel Heeck. Der Emonitor und Einnehmer des von Neuhoffschen Burglehns in der Stadt Nienborg, Cornelius Mollman, wie die nachbenannten Schuldner des verstorbenen von Neuhoff zu Horstmar und seiner einzigen Tochter: Kötter Johanßen. Kirchspielsrezeptor, Lürman [Cörman], Zeller Schlichtman zu Heeck, Zeller Hochget, Schulte Wepf und Zeller Tillman sowohl wegen der Zinsen als auch Zehnten, sodann Berndt Könne in Nienborg, Zeller Wigger Kirchspels Epe, wurden bei Vermahnung doppelter Zahlung angewiesen, nur an Beverförde oder dessen Bevollmächtigten zu zahlen. Am 12. März sind in vorerwähnter Weise in Besitz genommen: die Erben El0kamp, Rüdde und Fuchtman sowie die Kotten Lunte, Mer0, Althoff, Ewalt, Scheipers, Dünne, Kleine und Große Frerich, Albers und die beiden Erben Ammertman, sämtlich im Kirchspiel Epe. Dem Provisor des Wandmacheramts zu Meteler, Gerhard Westendorf, wegen einer auf der Walkemühle haftenden Eorderung und rückständigen Zinsen, den Zellern Wennigman zu Laer und Tieman d¬selbst wegen fälliger Jahreszinsen, dem Kötter Pistors ebendort wegen seiner schuldigen Pacht, Johan Hüve in der Alstbauerschaft, Engelbert Wevers daselbst wegen jährlicher schuldiger Rente, dem Zeller Jelckmans Erbes im Kirchspiel Schöppingen wegen seiner schuldigen Pacht, wurden die gleichen Eröffnungen rechtlicher Natur gemacht.

Standort

Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)