Westfälische Taubstummenanstalt

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Die Westfälische Taubstummenanstalt wurde im Jahr 1821 in Hamm gegründet und bestand bis zum Jahr 1822 in den Gebäuden des ehemaligen Klosters Kentrop.

Der Oberpräsident von Westfalen, Freiherr von Vincke, wurde durch den münsteraner Konsistorialrat Melchers im Jahr 1817 auf mögliche Erfolge bei der Unterrichtung taubstummer Kinder aufmerksam. Er ließ den Bedarf für die damalige Provinz Westfalen ermitteln (ca. 500 taubstumme Personen, überwiegend im Kindesalter). Im Jahr 1820 gelang es von Vincke, das Innenministerium und das für die Bildung zuständige Ministerium für geistliche Angelegenheiten von der Notwendigkeit zu überzeugen, eine Taubstummenanstalt für Westfalen einzurichten. Durch eine Kabinettsorder vom 14. November 1820 wurde die Errichtung der ersten westfälischen Taubstummenanstalt genehmigt.

Bereits im Folgejahr 1821 konnte die Anstalt unter der Leitung von Dr. Anton Weidner eröffnet werden. Ihm zur Seite stand der Taubstummenlehrer Daniel Heinrich Senß.

Auf Grund der ungünstigen verkehrstechnischen Lage der Anstalt wurde sie bereits im Jahr 1822 nach Münster verlegt. Dort bestand sie als Internatsschule bis zum Tod von Dr. Weidner fort.

Literatur

  • Hobrecker: Fürsorge für Taubstumme. In: Hammerschmidt, Wilhelm: Die provinzielle Selbstverwaltung Westfalens. Münster 1909. 4. Buch: Soziale Fürsorge und Wohlfahrtpflege: S. 211-224
  • Groschek, Iris: Unterwegs in eine Welt des Verstehens. Gehörlosenbildung in Hamburg vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Hamburg 2008 (darin weiteres zum Taubstummenlehrer Senß)