Urkunde 1397 März 3
Am 3. März 1397 erhält Conrad von der Recke die gräfliche Zustimmung für die Errichtung eines Altars in der Kirche zu Kamen.
Regest
Diderich Graf zu der Mark erklärt, dass er auf Bitten Goderdes und Herman von der Recke, Gebrüder, im Beisein Herman von Witten, Rechard und Conrad von Boynen, Gebrüder, dem Conrat von der Recke und seinen Erben die Gnade gewährt hätte, in seiner Kirche zu Camen einen Altar zu errichten und zu dotiren zu ihrer Seelen Besorgung. Er bestimmt dabei, dass der älteste der in der Kirche Präbendirten den Altar verleihen soll an einen Burgmanns Sohn oder einen geborenen Bürger zu Camen und, wenn dies nicht binnen Monatsfrist nach Erledigung geschehen sollte, soll der geschworene Rat der Stadt Camen die Verleihung haben. Der Altar soll aber nicht einem verliehen werden, der bereits zu Camen eine Präbende besitzt, und der Inhaber muss den Altar durch einen anderen Priester versehen lassen, wenn er selbst nicht Priester sein sollte, bis er Priester ist. Die Opfer müssen der Kirche ausgeliefert werden.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Bemerkungen
Conrad von der Recke ist als Herr zur Heide, dem späteren Haus Reck, anzusprechen.
Anmerkungen
- ↑ A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden